Die Stiftung fördert finanziell nach ihren Möglichkeiten entsprechend des Testamentes Denkmalpflege und Denkmalschutz, Bildung, Erziehung, kulturelle Zwecke und Altenhilfe.
Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
- Denkmalpflege: Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude, Unterstützung von Restaurierungsmaßnahmen;
- Bildung, Erziehung und Altenhilfe: Erwirtschaftung, Sammlung und Weitergabe von Finanzmitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Empfänger müssen selbst wegen der Förderung von Bildung, Erziehung und Altenhilfe als gemeinnützig
anerkannt sein; - Kulturelle Zwecke: Erwirtschaftung, Sammlung und Weitergabe von Mitteln zur Unterstützung des von der Stadt Meißen betriebenen Stadtmuseums, Finanzierung von Restaurierungen und Erhaltungsmaßnahmen an Ausstellungsgegenständen des Museums;
- Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, deren Zwecke die Förderung von Denkmalpflege und Denkmalschutz, der Erforschung der Geschichte der Stadt Meißen,sowie der Heimatkunde- und Heimatpflege sind.