Überarbeitete Satzung

Überarbeitete Satzung der Otto-und-Emma-Horn-Stiftung im November 2016 bestätigt

Seit dem 08.11.2016 gibt es für die Stiftung eine überarbeitete und modifizierte Satzung, die durch die Landesdirektion Sachsen bestätigt wurde. Auch die Zustimmung vom zuständigen Finanzamt Meißen liegt seit dem 12.12.2016 mit dem Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach der Abgabenordnung vor.

Das ist nun die dritte Version seit der Wiederbelebung der Stiftung im Oktober 1997. Anlass für die erneute Überprüfung der Satzung waren einerseits einige rechtliche Veränderungen des Stiftungsrechts, die in Abständen auch in die jeweiligen Satzungen eingearbeitet werden müssen, und andererseits Mängel bei der Umsetzung des Stifterwillens, die das Institut für Stiftungsberatung festgestellt hatte. Mit Dr. Christoph Mecking, der bis 2004 den Bundesverband der Stiftungen als Direktor geleitet hatte und seitdem das genannte Institut als Anwalt führt, wurde das Antragsverfahren professionell betreut. Es gab eine inhaltliche Vorabstimmung mit der Stiftungsbehörde bei der Landesdirektion und dem Finanzamt, so dass der formellen Bestätigung im November bzw. Dezember 2016 nichts im Wege stand.

Die Korrekturen in der Satzung sind beim Abgleich der Vorgängerversion zu der aktuellen Variante nur augenscheinlich marginal. Für die praktische Arbeit der Stiftung würde ich sie eher als weitreichend ansehen. Wichtige Korrekturen sind im Stiftungszweck (§2) zu finden. Mit der Ausführung „ Der Satzungszweck wird unmittelbar verwirklicht durch eigenen Maßnahmen und durch Beschaffung und Weiteleitung von Mitteln…“ wird geklärt, dass die Stiftung in Zukunft auch eigene Projekte im Sinne von operativer Tätigkeit realisieren kann. Zuvor war nur der fördernde Gedanke festgeschrieben. Auch die explizite Erwähnung von Heimatpflege und Heimatkunde mit Bezug zu Meißen ist eine Änderung, deren Folgen für die Stiftungsarbeit nicht zu unterschätzen sind. So können Projekte auch im Umfeld von Meißen unterstützt werden, soweit ein Bezug (Heimatpflege) zur Stadt Meißen gegeben ist. Hier kommt die historische Dimension der Mark Meißen wieder zum Tragen. Ich denke, das sind alles Überlegungen, die auch heute für Otto Ernst Horn selbstverständlich sein würden, da seine Heimatliebe nicht an der Ortsgrenze aufgehört hat.
Die weitsichtige Entscheidung Ernst Otto Horns für die Errichtung der Stiftung auf der Grundlage seines Testaments wird in den nächsten Jahren immer stärker Früchte tragen. Diese Chance hat er uns in die Hand gegeben. Über viele Umwege und mit Zeitverzug werden so seine Ideen Wirklichkeit. Dass die Stiftung alle Widrigkeiten und Katastrophen seit 1945 überstanden hat, ist das eigentliche Wunder.

Zur Satzung…

Tom Lauerwald

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