Dass die Hornsche Stiftung nicht nur Geld verteilen, sondern auch eigene Projekte verfolgen darf, das steht nun in ihrer Satzung.
Von Udo Lemke, SZ 29.12.2016
Im vergangenen Jahr hat die 1945 vom Meißner Weinhändler Otto Horn gegründete Stiftung aus dem Verkauf von Münzen und Skulpturen knapp 2,336 Millionen Euro eingenommen. Der Erlös aus dem Verkauf der Kunstgegenstände, die einst Horn gehörten, vergrößerten das Vermögen der Stiftung, sodass sie mehr Geld ausgeben kann für gemeinnützige Zwecke in der Stadt Meißen.
Vermutlich hat Stiftungsverwalter Tom Lauerwald Recht, wenn er sagt, dass die jetzt vorgenommenen Änderungen in der Satzung der Otto-und Emma-Horn-Stiftung wahrscheinlich von den meisten Menschen als unerheblich angesehen werden würden, „aber sie sind nicht unerheblich“. Ganz im Gegenteil, sie ermöglichen es der Stiftung, weiter so aktiv zu sein wie in der Vergangenheit und aktiv eigene Projekte voranzutreiben. Jüngstes Beispiel: Mit dem Lommatzscher Tor 1 und 2 kaufte die Stiftung die älteste Hofstelle in Obermeisa von der Seeg und bewahrte sie so vor dem Abriss. Nun werden die Gebäude soweit ertüchtigt, dass sie private Bauherren später vollenden können. Ein interessantes Konzept zur Bewahrung von Baudenkmalen, nicht nur in Meißen.
Allerdings trieb Lauerwald schon lange die Frage um, ob solch aktives Handeln der Stiftung, nämlich nicht nur Gelder für gemeinnützige Zwecke zu verteilen, sondern selbst anzupacken, durch den Stiftungszweck gedeckt ist. Zumal das Finanzamt vor etwa fünf Jahren die Satzung der Stiftung in dieser Richtung bemängelt hatte. Lauerwald war sich zwar gefühlsmäßig sicher, dass man das aktive Handeln der Stiftung aus Horns Testament herauslesen könne, aber er wollte auch rational sichergehen und wandte sich an Dr. Christoph Mecking. Der ist nicht nur Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, sondern auch selbstständiger Stiftungsberater und seit 2005 auch geschäftsführender Gesellschafter des 1990 gegründeten Instituts für Stiftungsberatung zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Mäzene. „Wir haben uns zusammen das Testament von Otto Horn noch einmal genau angesehen und einige seiner ursprünglichen Formulierungen wieder in die Satzung übernommen.“
Und dort heißt es jetzt: „Der Satzungszweck wird unmittelbar verwirklicht durch eigene Maßnahmen und durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln.“ Was die Weiterleitung betrifft, so konnte in diesem Jahr etwa die Bürgerstiftung Meißen davon profitieren. Ohne die von der Hornschen Stiftung überwiesenen 10 000 Euro wäre das Grundkapital für die Bürgerstiftung wohl nicht oder nicht so schnell zusammengekommen. Auch die Johanneskirchgemeinde profitierte von Hornschem Geld, sie erhielt 7 500 Euro für die Sanierung ihrer Orgel. Das Stadtmuseum bekam 7 000 Euro, um Plastiken der Hornsehen Sammlung, die bislang nur Dauerleihgaben gewesen sind, zu erwerben. Allerjüngstes Beispiel sind Zuwendungen, um auf dem Johannesfriedhof das Grabmal des Meißner Porzellankünstlers Hans Rudolph Hentschel (1869-1951) zu sanieren. Dafür werden in den kommenden vier Jahren 4 000 Euro fließen.
Nächste „eigene Maßnahme“ der Hornsehen Stiftung wird der Bau eines Parkhauses am Theaterplatz sein. Können Fördergelder akquiriert werden, dann werden dort spätestens 2018 etwa 34 Stellplätze vorhanden sein.
Zum Literaturfest war der alte Theatermalsaal am Theaterplatz schon einmal zu besichtigen. Bald sollen hier Stellplätze für Pkws nutzbar sein. Foto: C.Hübschmann