Überarbeitete Satzung der Otto-und-Emma-Horn-Stiftung im November 2016 bestätigt Seit dem 08.11.2016 gibt es für die Stiftung eine überarbeitete und modifizierte Satzung, die durch die Landesdirektion Sachsen bestätigt wurde. Auch die Zustimmung vom zuständigen Finanzamt Meißen liegt seit dem 12.12.2016 mit dem Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach der Abgabenordnung vor. Das ist nun die dritte Version seit der Wiederbelebung der Stiftung im Oktober 1997. Anlass für die erneute Überprüfung der Satzung waren einerseits einige rechtliche Veränderungen des Stiftungsrechts, die in Abständen auch in die jeweiligen Satzungen eingearbeitet werden müssen, und andererseits Mängel bei der Umsetzung des Stifterwillens, die das Institut für Stiftungsberatung festgestellt hatte. Mit Dr. Christoph Mecking, der bis 2004 den Bundesverband der Stiftungen als Direktor geleitet hatte und seitdem das genannte Institut als Anwalt führt, wurde das Antragsverfahren professionell betreut. Es gab eine inhaltliche Vorabstimmung mit der Stiftungsbehörde bei der Landesdirektion und dem Finanzamt, so dass der formellen Bestätigung im November bzw. Dezember 2016 nichts im Wege stand. Die Korrekturen in der Satzung sind beim Abgleich der Vorgängerversion zu der aktuellen Variante nur augenscheinlich marginal. Für die praktische Arbeit der Stiftung würde ich sie eher als weitreichend ansehen. Wichtige Korrekturen sind im Stiftungszweck…