Otto-und-Emma-Horn-Stiftung Meißen

Autor: Daniel Bahrmann

  • Groß wie eine Untertasse, aber viel schöner

    Groß wie eine Untertasse, aber viel schöner

    Der Mathematisch Physikalische Salon will eine Kutschenuhr der Horn’schen Stiftung nicht.
    Jetzt kehrt sie nach Meißen zurück.

    Von Udo Lemke, SZ 19.04.2017

    Es ist ganz einfach: ,,Die Kutschenuhr, auch als Karossenuhr, Satteluhr oder Alkoven­uhr bezeichnet, ist eine federgetriebene Reiseuhr in der Form einer überdimensio­nierten Taschenuhr.“ So ist es bei Wikipe­dia nachzulesen. Auch, warum Kutschen­uhren so groß sind, liegt auf bzw. in der Hand. Sie haben immerhin einen Durch­messer zwischen neun und zwölf Zentime­ter – zum Vergleich: Eine normale Unter­tasse bringt es auf knapp 14 Zentimeter Durchmesser.

    Wer einst mit der Postkutsche auf schlechten Straßen unterwegs war, brauchte einen robusten Zeitmesser, zu­dem hätte sich ein kleines Ziffernblatt bei dem Geschaukel schlecht lesen lassen. Au­ßerdem konnte anhand der großen Kut­schenuhr jedermann sehen, dass ihr Besit­zer nicht gerade am Hungertuch nagte. Deshalb waren die Kutschenuhren nicht nur besonders groß, sondern auch beson­ders schön. So wie die jüngst bsim Ham­burger Auktionshaus Cortrie angebotene. „Bedeutende sächsische Kutschenuhr mit Selbstschlag, Repetition und Alarm, Jo­hann Heinrich Wagner Dresden, um .· 1700″, stand dazu im Katalog zu lesen, und: „Prächtiges Silbergehäuse, durchbrochen gearbeitet, feinst graviertes Rankenwerk mit Vögeln, Fabelwesen und Fratze, zusätz­liches, versilbertes Schutzgehäuse mit Klangöffnungen“.

    Bei zwölf Zentimeter Durchmesser bringt die Uhr immerhin 1370 Gramm auf die Waage, das sind gut 200 Gramm mehr als ein Ein-Liter-Pack Milch, 3,5 Prozent Fettgehalt. Dieses Gewicht kommt zustan­de, weil die Uhr noch komplett ist, ,,origi­nale Glocke, hoch kompliziertes Spindel­werk mit Vollplatine, drei Federhäuser für Gangwerk, Schlagwerk und Weckwerk, Zugrepetition, Selbstschlag und Alarm, au­ßergewöhnliche hexagonale Pfeiler, Email­lezifferblatt mit kleinen Randbestoßun­gen, gebläute Poker- und Beetlezeiger so­wie zentraler Weckerzeiger“, führt das Auktionshaus auf. Und auch 317 Jahre nach seiner Entstehung funktioniert das Gerät noch. Kurz diese Kutschenuhr ist ein Wunderwerk. Trotzdem wollte und will sie niemand haben. Bei Cortrie sollte das gute Stück für 25 000 Euro den Besitzer wech­seln, aber niemand bot. Selbst, als beim Nachverkauf nur noch 15 000 Euro ver­langt wurden, fand sich kein Liebhaber.

    Groß wie eine Untertasse, aber viel schöner
    Groß wie eine Untertasse, aber viel schöner

    Tom Lauerwald, der Verwalter der Otto­und-Emma-Horn-Stiftung, der die Uhr ge­hört, ist ganz froh, dass sie nicht im Nach­verkauf über den Tisch gegangen ist. ,,Wir wollen die Uhr nicht unter Wert verkau­fen, da bleibt sie vorerst bei der Stiftung.“
    Lauerwald ist einigermaßen sauer auf den Mathematisch-Physikalischen Salon in Dresden. Diesem hatte die Stiftung die Uhr angeboten, aber der Salon brauchte Ewig­keiten, um sich zu entscheiden. ,,Dass er sie nicht will, hätte Direktor Plaßmeyer uns auch schon vor drei Jahren sagen können, ich finde dieses Verhalten unfair.“
    Peter Plaßmeyer bestätigt, dass ihm die Uhr angeboten worden ist. ,,Das ist ein inte­ressantes Stück, aber kein Spitzenstück“, erklärt der Direktor. Aber nicht diese quali­tative Einordnung hat zur Ablehnung sei­tens des Salons geführt, sondern die Frage nach der Provenienz der Kutschenuhr. ,,Die Frage ist, wie ist die Uhr in die Horn’sche Sammlung gekommen? Das war für mich nicht eindeutig klärbar.“ Das sei ausschlag­gebend für die Ablehnung seitens der Staatlichen Kunstsammlungen gewesen.

  • Mittelverteilung der Stiftung

    Das Jahr 2016 – ein guter Schritt bei der Mittelverteilung der Stiftung

    Die solide Entwicklung der Stiftung ist im Jahr 2016 gut an den verteilten Stiftungszweckausgaben ablesbar. Es konnten insgesamt über 30.000 € ausgereicht werden.

    Im Einzelnen waren die Empfänger:

    • die Bürgerstiftung Meißen mit 10.000 €;
    • die Johanneskirchgemeinde Meißen-Cölln mit 8.500 € (davon 7.500 € für die Orgelrestaurierung und 1.000 € für die Patenschaft der Grabanlage Hentschel);
    • das Stadtmuseum Meißen mit 8.200 Euro (5.000 € als Spende für Ankäufe, 1.450 € für den Ankauf einer Zeichnung von Ernst Erwin Oehme „Blick in die Afrakirche“, 1.550 € für den Erwerb einer Sammlung von Gebrauchszinn, 200 € für den Erwerb der Vita Fabricius);
    • 2.500 € für die weitere Revitaliserung des Steingutes in Burkhardswalde an den gleichnamigen Verein;
    • 1.000 € für die Arbeit des Meißner Kulturvereins;
    • ein Publikationszuschuss für die „Numismatische Gesellschaft“ in Dresden in Höhe von 300 Euro;
    • Fördermitgliedschaften für den „Verein für ländliche Bauwerte“ (50 Euro) und das „Kuratorium Rettet Meißen jetzt“ (200 Euro).

    Tom Lauerwald

  • Grabpatenschaft für die Hentschel-Brüder

    Otto- und-Ema-Horn-Stiftung übernimmt Grabpatenschaft für die Hentschel-Brüder auf dem Johannesfriedhof Meißen

    Seit November 2016 ist die Patenschaft zwischen der Johanneskirchgemeinde Meißen-Cölln und der Otto-und-Ema-Horn-Stiftung über die Grabstätte Hentschel unterzeichnet. Der engagierte Friedhofsmeister Michael Käthner hatte die Stiftung wegen der Restaurierung der Anlage vor zwei Jahren angesprochen. Im Jahr 2016 konnte die anstehende Aufgabe bei der Stiftung finanziell mit eingeordnet werden. Die Kirchgemeinde erhält für die Jahre 2016 – 2019 jeweils 1000 €, um die Steinschäden der Grabstelle zu reparieren. Die Grabstelle ist ein zeittypisches Zeugnis für die Gestaltung von Grabanlagen Anfang des 20 Jahrhunderts. Durch die Stellung und den Einfluss der Hentschel-Brüder in der Porzellangestaltung ihrer Zeit ist die Anlage heimatgeschichtlich überregional bedeutsam.
    Die Brüder Hans Rudolph Hentschel (1869 – 1951) und Konrad Julius Hentschel (1872 – 1907) zählen zu den bedeutendsten Vertretern des Meißner Jugendstiles. Konrad Hentschel war nach seiner Ausbildung in der Meißner Manufaktur und Studium an der Münchner Kunstakademie als Bossierer tätig. Mit dem “Krokus-Dejeuner“ entwarf er 1896 das erste Meißner Jugendstilgeschirr, das 1900 auf der Pariser Weltausstellung große Beachtung fand. Bekannt sind heute vor allen seine Entwürfe der „Hentschel-Kinder“, eine Serie von zwölf spielenden Kindern. Nach kurzer Lehrtätigkeit an der Dresdner Kunstakademie von 1899 – 1901 arbeitete er als Modelleur in Meißen bis zu seinem frühen Tod 1907.
    Rudolph Hentschel begann 1888 seine Ausbildung als Bossierer in der Manufaktur. Es schloss sich ein Studium an der Münchner Kunstakademie ab 1889 an, das er 1891 unterbrach. 1894/1895 kam es zur Weiterführung des Studiums an der französischen Kunstakademie in Paris sowie in Etaples. Im gleichen Jahr Rückkehr nach Meißen, um als Figurenmaler und Lehrer der Porzellanschule zu arbeiten. Rudolph Hentschel schuf zahlreiche Entwürfe, Geschirrformen und -dekorationen („T-glatt“, „Flügelmuster“, „Krokusmuster“, „Arnikamuster“), die auch heute mit ihrer ästhetischen Klarheit überzeugen. Rudolph Hentschel arbeitete zudem als Radierer. Diese Arbeiten beeindrucken mit ihrer technischen Perfektion genauso wie mit ihrer thematisch-inhaltlichen Tiefe.

    Tom Lauerwald

  • Überarbeitete Satzung

    Überarbeitete Satzung der Otto-und-Emma-Horn-Stiftung im November 2016 bestätigt

    Seit dem 08.11.2016 gibt es für die Stiftung eine überarbeitete und modifizierte Satzung, die durch die Landesdirektion Sachsen bestätigt wurde. Auch die Zustimmung vom zuständigen Finanzamt Meißen liegt seit dem 12.12.2016 mit dem Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach der Abgabenordnung vor.

    Das ist nun die dritte Version seit der Wiederbelebung der Stiftung im Oktober 1997. Anlass für die erneute Überprüfung der Satzung waren einerseits einige rechtliche Veränderungen des Stiftungsrechts, die in Abständen auch in die jeweiligen Satzungen eingearbeitet werden müssen, und andererseits Mängel bei der Umsetzung des Stifterwillens, die das Institut für Stiftungsberatung festgestellt hatte. Mit Dr. Christoph Mecking, der bis 2004 den Bundesverband der Stiftungen als Direktor geleitet hatte und seitdem das genannte Institut als Anwalt führt, wurde das Antragsverfahren professionell betreut. Es gab eine inhaltliche Vorabstimmung mit der Stiftungsbehörde bei der Landesdirektion und dem Finanzamt, so dass der formellen Bestätigung im November bzw. Dezember 2016 nichts im Wege stand.

    Die Korrekturen in der Satzung sind beim Abgleich der Vorgängerversion zu der aktuellen Variante nur augenscheinlich marginal. Für die praktische Arbeit der Stiftung würde ich sie eher als weitreichend ansehen. Wichtige Korrekturen sind im Stiftungszweck (§2) zu finden. Mit der Ausführung „ Der Satzungszweck wird unmittelbar verwirklicht durch eigenen Maßnahmen und durch Beschaffung und Weiteleitung von Mitteln…“ wird geklärt, dass die Stiftung in Zukunft auch eigene Projekte im Sinne von operativer Tätigkeit realisieren kann. Zuvor war nur der fördernde Gedanke festgeschrieben. Auch die explizite Erwähnung von Heimatpflege und Heimatkunde mit Bezug zu Meißen ist eine Änderung, deren Folgen für die Stiftungsarbeit nicht zu unterschätzen sind. So können Projekte auch im Umfeld von Meißen unterstützt werden, soweit ein Bezug (Heimatpflege) zur Stadt Meißen gegeben ist. Hier kommt die historische Dimension der Mark Meißen wieder zum Tragen. Ich denke, das sind alles Überlegungen, die auch heute für Otto Ernst Horn selbstverständlich sein würden, da seine Heimatliebe nicht an der Ortsgrenze aufgehört hat.
    Die weitsichtige Entscheidung Ernst Otto Horns für die Errichtung der Stiftung auf der Grundlage seines Testaments wird in den nächsten Jahren immer stärker Früchte tragen. Diese Chance hat er uns in die Hand gegeben. Über viele Umwege und mit Zeitverzug werden so seine Ideen Wirklichkeit. Dass die Stiftung alle Widrigkeiten und Katastrophen seit 1945 überstanden hat, ist das eigentliche Wunder.

    Zur Satzung…

    Tom Lauerwald

  • Vom Stiftungsdoktor geprüft

    Vom Stiftungsdoktor geprüft

    Dass die Hornsche Stiftung nicht nur Geld verteilen, sondern auch eigene Projekte verfolgen darf, das steht nun in ihrer Satzung.

    Von Udo Lemke, SZ 29.12.2016
    Im vergangenen Jahr hat die 1945 vom Meißner Weinhändler Otto Horn gegründete Stiftung aus dem Verkauf von Münzen und Skulpturen knapp 2,336 Millionen Euro eingenommen. Der Erlös aus dem Verkauf der Kunstgegenstände, die einst Horn gehörten, vergrößerten das Vermögen der Stiftung, sodass sie mehr Geld ausgeben kann für gemeinnützige Zwecke in der Stadt Meißen.
    Vermutlich hat Stiftungsverwalter Tom Lauerwald Recht, wenn er sagt, dass die jetzt vorgenommenen Änderungen in der Satzung der Otto-und Emma-Horn-Stiftung wahrscheinlich von den meisten Menschen als unerheblich angesehen werden würden, „aber sie sind nicht unerheblich“. Ganz im Gegenteil, sie ermöglichen es der Stiftung, weiter so aktiv zu sein wie in der Vergangenheit und aktiv eigene Projekte voranzutreiben. Jüngstes Beispiel: Mit dem Lommatzscher Tor 1 und 2 kaufte die Stiftung die älteste Hofstelle in Obermeisa von der Seeg und bewahrte sie so vor dem Abriss. Nun werden die Gebäude soweit ertüchtigt, dass sie private Bauherren später vollenden können. Ein interessantes Konzept zur Bewahrung von Baudenkmalen, nicht nur in Meißen.
    Allerdings trieb Lauerwald schon lange die Frage um, ob solch aktives Handeln der Stiftung, nämlich nicht nur Gelder für gemeinnützige Zwecke zu verteilen, sondern selbst anzupacken, durch den Stiftungszweck gedeckt ist. Zumal das Finanzamt vor etwa fünf Jahren die Satzung der Stiftung in dieser Richtung bemängelt hatte. Lauerwald war sich zwar gefühlsmäßig sicher, dass man das aktive Handeln der Stiftung aus Horns Testament herauslesen könne, aber er wollte auch rational sichergehen und wandte sich an Dr. Christoph Mecking. Der ist nicht nur Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, sondern auch selbstständiger Stiftungsberater und seit 2005 auch geschäftsführender Gesellschafter des 1990 gegründeten Instituts für Stiftungsberatung zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Mäzene. „Wir haben uns zusammen das Testament von Otto Horn noch einmal genau angesehen und einige seiner ursprünglichen Formulierungen wieder in die Satzung übernommen.“

    Zum Literaturfest war der alte Theatermalsaal am Theaterplatz schon einmal zu besichtigen. Bald sollen hier Stellplätze für Pkws nutzbar sein. Foto: C.Hübschmann
    Zum Literaturfest war der alte Theatermalsaal am Theaterplatz schon einmal zu besichtigen. Bald sollen hier Stellplätze für Pkws nutzbar sein. Foto: C.Hübschmann

    Und dort heißt es jetzt: „Der Satzungszweck wird unmittelbar verwirklicht durch eigene Maßnahmen und durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln.“ Was die Weiterleitung betrifft, so konnte in diesem Jahr etwa die Bürgerstiftung Meißen davon profitieren. Ohne die von der Hornschen Stiftung überwiesenen 10 000 Euro wäre das Grundkapital für die Bürgerstiftung wohl nicht oder nicht so schnell zusammengekommen. Auch die Johanneskirchgemeinde profitierte von Hornschem Geld, sie erhielt 7 500 Euro für die Sanierung ihrer Orgel. Das Stadtmuseum bekam 7 000 Euro, um Plastiken der Hornsehen Sammlung, die bislang nur Dauerleihgaben gewesen sind, zu erwerben. Allerjüngstes Beispiel sind Zuwendungen, um auf dem Johannesfriedhof das Grabmal des Meißner Porzellankünstlers Hans Rudolph Hentschel (1869-1951) zu sanieren. Dafür werden in den kommenden vier Jahren 4 000 Euro fließen.
    Nächste „eigene Maßnahme“ der Hornsehen Stiftung wird der Bau eines Parkhauses am Theaterplatz sein. Können Fördergelder akquiriert werden, dann werden dort spätestens 2018 etwa 34 Stellplätze vorhanden sein.
    Zum Literaturfest war der alte Theatermalsaal am Theaterplatz schon einmal zu besichtigen. Bald sollen hier Stellplätze für Pkws nutzbar sein. Foto: C.Hübschmann